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Möchte der Inhaber eines Schutzrechts (Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Geschmacksmuster) einer anderen Person die Möglichkeit der Mitbenutzung geben, wird dies in einem Lizenzvertrag geregelt. Lizenzen können an eine oder mehrere Personen/Unternehmen vergeben werden. Bei einer ausschließlichen Lizenz gibt es nur einen einzigen Lizenznehmer, der das Schutzrecht nutzen darf. Bei einer nicht ausschließlichen Lizenz kann dasselbe Schutzrecht von mehreren Lizenznehmer in Anspruch genommen werden.

Lizenzverträge werden häufig zwischen konkurrierenden Unternehmen geschlossen um Streitigkeiten zu vermeiden oder gegenseitige Interessen auszugleichen. Hierbei sind unter Umständen Bestimmungen des Kartellrechts zu berücksichtigen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Ausarbeitung von Lizenzverträgen sowie eventuellen Vorverhandlungen behilflich


 
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