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Patente dienen dem Schutz technischer Erfindungen.Technische Erfindungen können dabei sowohl Gegenstände, Vorrichtungen und Schaltungen als auch Verfahrensabläufe umfassen.

Für die Erlangung eines Patents müssen drei Grundvoraussetzungen gegeben sein:

  • Die technische Erfindung muss neu sein.
  • Die technische Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, d.h. sie darf sich nicht nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.
  • Die technische Erfindung muss gewerblich anwendbar sein.

 
Die Laufzeit eines Patentes beträgt ab Anmeldetag maximal 20 Jahre. 

 
Vorgehensweise:

Am Beginn einer Patentanmeldung sollte eine umfassende Recherche zum aktuellen Stand der Technik stehen. Wir verfügen über umfassende Recherchemöglichkeiten und übernehmen gerne für Sie diese Aufgabe. Denn es macht keinen Sinn hohe Anmeldegebühren zu entrichten oder in Entwicklungskosten zu investieren, ohne vorab erst einmal das freie Nutzungsrecht und die Patentierbarkeit der Erfindung geprüft zu haben.

Die ausgearbeitete Patentanmeldung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Dort kann dann – innerhalb einer Frist von sieben Jahren – ein Prüfungsantrag gestellt werden. Erst wenn ein positiver Prüfungsbescheid vorliegt, das Patent also eingetragen ist, gilt es als erteilt und ist somit rechtswirksam. Wird ein Patent vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilt, so ist der Schutz nur innerhalb Deutschland gewährleistet. Soll das Patent auch in anderen europäischen Ländern angemeldet werden, so muss es z.B. beim Europäischen Patentamt eingereicht werden. Hierbei kann der Anmelder festlegen, in welchen Ländern das Patent wirksam sein soll. Für die benannten Länder wird dann das Anmelde- und Prüfungsverfahren zusammengefasst. Wird ein Europäisches Patent erteilt, zerfällt es anschließend in ein Bündel nationaler Patente.

Der Weg bis zur Erlangung eines Patents kann sehr langwierig sein. Oft müssen weitergehende Unterlagen eingereicht oder aber ein Patentan-spruch präziser formuliert werden, um die zuständigen Behörden von der Patentierbarkeit der Erfindung zu überzeugen. Formfehler oder unzuläng-liche Formulierungen können schnell zum Verlust des Schutzrechts führen. So kann etwa eine Vorveröffentlichung fatale Folgen haben. Dann nämlich wird bei einer späteren Anmeldung die noch nicht geschützte Erfindung als Stand der Technik gewertet.



Wir führen für Sie die Erteilungs-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt und dem Bundespatentgericht durch. 

 
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